Naturschutz



Naturschutz dient der Erhaltung schutzwürdiger Lebensräume durch ordnende, sichernde, regenerierende, pflegende und entwickelnde Maßnahmen sowohl in der freien Landschaft als auch im besiedelten Bereich.

Ziel dabei ist, "dass

1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind" (§1 Absatz 1 BNatSchG).